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Die Sportförderung


Ein wesentlicher Beitrag zur Finanzierung des österreichischen Sports ist die im Glücksspielgesetz verankerte Sportförderung.

2009 erhält der österreichische Sport rund 71,3 Millionen Euro. Seit 1986 beträgt die Sportförderung nach dem Glücksspielgesetz in Summe mehr als 820 Millionen Euro. Die Sportförderungsmittel werden von der Österreichischen Bundes-Sportorganisation verwaltet und nach einem speziellen Schlüssel verteilt. Es wird damit die finanzielle Basis für viele Verbände und Vereine in ganz Österreich geschaffen.

Die Entwicklung der Sportförderung

Am 18. Dezember 1948 verabschiedete der Nationalrat das Sporttoto-Gesetz, das die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Toto in Österreich war. Toto wurde im darauf folgenden Jahr eingeführt, um die erforderlichen finanziellen Mittel zum Wiederaufbau des österreichischen Sports nach dem Krieg zu erbringen.

Um die finanzielle Basis der Sportförderung auch nach der Einführung von Lotto und der Übernahme von Toto durch die Österreichischen Lotterien im Jahr 1986 zu sichern, wurden im Glücksspielgesetz Regelungen aufgenommen, die die jährliche Sportförderung auf der Basis der Steuererträge aus Lotto und Toto betreffen.

Mit der Neufassung des Glücksspielgesetzes 1989 wurde die Bestimmung des § 20 Glücksspielgesetz eingeführt, die fixe Förderungsbeträge enthielt. Im Zuge zahlreicher Neufassungen dieser gesetzlichen Bestimmung wurde beschlossen, dem Sport für Zwecke besonderer Sportförderung jährlich in Prozentsätzen bestimmte Beträge aus den Umsatzerlösen unter Festlegung einer Deckelung zukommen zu lassen.

In der jüngsten Novellierung des Glücksspielgesetzes vom 10.12.2004 wurde mit Wirksamkeit vom 1.1.2005 ein Betrag in der Höhe von 3 Prozent der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien für Zwecke der Sportförderung gewidmet. Die Bestimmung, dass der Betrag für die Sportförderung die Grenze von 40 Millionen Euro jährlich nicht unterschreiten darf, eine Deckelung nach oben jedoch entfallen ist, stellt eine weitere Erhöhung der jährlichen Zuwendungen für den Sport aus Budgetmitteln dar.
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