Rahmenbedingungen
Der Unternehmenszweck der Österreichischen Lotterien ist im österreichischen Glücksspielgesetz und den erläuternden Bemerkungen des Gesetzgebers festgelegt.
Die wesentliche Zielsetzung der in Österreich bestehenden Regelung des Glücksspielwesens ist der Schutz der Spielteilnehmer vor einem Überangebot und vor unseriösen Anbietern. In den erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz wird diese Aufgabe beschrieben: „… eine in Staaten mit gänzlichem Glücksspielverbot zu beobachtende Abwanderung des Glücksspiels in die Illegalität wird vermieden, gleichzeitig erhält der Staat die Möglichkeit, die nun auf legaler Basis betriebenen Glücksspiele zu überwachen. Diese Überwachung muss als oberste Zielsetzung den Schutz des einzelnen Spielers vor Augen haben.“
Im §14 des Glücksspielgesetzes (BGBL. 620/1989) sind die Bedingungen, die der Konzessionär zur Durchführung von Glücksspielen erfüllen muss, beschrieben. Hier ist unter anderem festgelegt, dass der Konzessionär „… für den Bund den besten Abgabenertrag erzielt“. Der Gesetzgeber spricht an dieser Stelle bewusst nicht vom „maximal“ erzielbaren Abgabenertrag, sondern vom „besten“.
Der beste Abgabenertrag ist jedoch nur durch eine verantwortungsbewusste Selbstbeschränkung der Österreichischen Lotterien zu erzielen. So wird der Umfang des Glücksspielangebotes und die Art der Betriebsführung durch den Konzessionsgeber im Sinne einer ordnungspolitischen Zielsetzung kontrolliert. Der Konzessionsgeber regelt und genehmigt jedes neue Produkt durch die Spielbedingungen.