Geschichte
Am 18. Dezember 1948 verabschiedete der Nationalrat das Sporttoto-Gesetz, das die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Toto in Österreich war. Toto wurde im darauf folgenden Jahr 1949 eingeführt, um die erforderlichen finanziellen Mittel zum Wiederaufbau des österreichischen Sports nach dem Krieg zu erbringen. Im Sporttoto-Gesetz wurde festgelegt, dass 83 Prozent des Reingewinns aus dem Sporttoto für den Sport verwendet werden müssen.
Ergänzend wurde bestimmt, dass der Bund auch weiterhin Mittel für die Sportförderung zur Verfügung stellt. Die Gelder aus dem Sporttoto sollten nur eine zusätzliche, somit eine besondere Förderungsmaßnahme sein.
Die Änderung des Sporttoto-Gesetzes im Jahre 1970 war ein Meilenstein in der Sport¬geschichte Österreichs: Es wurde beschlossen, dass ab 1971 der gesamte Reinerlös von Toto ausschließlich für die Sportförderung verwendet werden soll.
In den frühen achtziger Jahren hatte Toto seine Wachstumsgrenzen erreicht. Österreichisches Spielkapital floss immer mehr zu dem in den Nachbarländern bereits vorhandenen Lotto ab. Die unvermeidbare Folge: Die Umsätze bei Toto gingen erheblich zurück und die finanzielle Basis für den Sport verringerte sich.
Die Einführung von Lotto „6 aus 45“ im Jahr 1986 und die Übertragung der Durchführung von Toto an die Österreichischen Lotterien sollten dieser Entwicklung entgegenwirken.
Um die finanzielle Basis der Sportförderung auch nach der Einführung von Lotto und der Übernahme von Toto durch die Österreichischen Lotterien im Jahr 1986 zu sichern, wurden im Glücksspielgesetz Regelungen aufgenommen, die die jährliche Sportförderung auf der Basis der Steuererträge aus Lotto und Toto betreffen. Zunächst war ein vom Umsatz der Österreichischen Lotterien fixer Betrag vorgesehen, später wurde der Jahresumsatz der Österreichischen Lotterien als Berechnungsbasis festgelegt.
Förderungen zwischen 1986 und 2010: rund 909 Mio. Euro (seit Gründung Österr. Lotterien)